Artikel D133-20

Die in den Artikeln L. 133-1 bis L. 133-10-1 und L. 134-5 erwähnten Touristeninformationen können entsprechend dem Niveau der für die Öffentlichkeit garantierten Einrichtungen und Dienstleistungen gemäß den Kriterien einer von der in Artikel L. 141-2 erwähnten Institution entwickelten und durch Erlass vom Tourismusminister genehmigten Einstufungstabelle nach Kategorien eingestuft werden. Die Einstufungstabelle wird mindestens alle fünf Jahre revidiert.

Kategorie I

Eine in die Kategorie I eingestufte Touristeninformation ist eine unternehmensartige Struktur mit dem Ziel der Vereinigung von Fachleuten und der Entwicklung des Tourismusgewerbes in ihrem geografischen Einsatzgebiet, das auf natürliche Art bedeutende Touristenströme nationaler und internationaler Herkunft anzieht. Ihr mehrsprachiges Team wird notwendigerweise von einem Direktor geleitet. Es besteht aus Mitarbeitern, die entsprechend den Entwicklungsachsen der Struktur und des Gebiets spezialisiert sind. Es führt Förderungsaktionen mit nationaler oder internationaler Reichweite aus. Die Struktur bietet verschiedene Dienstleistungen an, um eigene Ressourcen zu erzeugen und eine eindeutig gewerbliche Politik zu rechtfertigen. Innerhalb der Struktur werden Informationstechnologien genutzt. Die Touristeninformation der Kategorie I entwickelt eine gezielte Förderungspolitik und setzt Instrumente ein, mit denen sie auf die Kunden eingeht, um die Qualität der selbst geleisteten Dienstleistungen und der in der geografischen Einsatzzone tätigen Partner zu verbessern. Sie integriert ihre Aktionen in einen Ablauf zur Qualitätsförderung, um ihre Dienstleistungen und ihre allgemeine Leistungsfähigkeit zu verbessern.